Zur Verwirklichung gemeinsamer Projekte im Deutsch-Belgischen Naturpark wurde 1971 zwischen den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Königreich Belgien ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, die sogenannten „Gemünder Verträge", unterzeichnet. Die Vertragspartner verpflichteten sich, eine aufeinander abgestimmte Entwicklung anzustreben.
Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren tagte die Kommission auch in diesem Jahr unter Leitung von Vizepräsidentin Monika Becker der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Prüm. Auf der Tagesordnung standen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Natura 2000 in Belgien und Deutschland, der Vertrag zur Entwicklung der Our und zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Flussanlieger (Flussvertrag) und die Bildung eines Netzwerks der Naturparke der Großregion. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der grenznahen Naturparke in Deutschland, Belgien, Luxemburg und Frankreich. „Die Beiträge haben gezeigt, dass es bei der Abwicklung des Natura - 2000 Auftrages noch erkennbare Unterschiede zwischen Belgien und Deutschland gibt. Wir sind aber Dank der intensiven Bemühungen auf allen Seiten bei der Abstimmung und der Bewältigung gemeinsamer Themen in den letzten Jahren in der Kommission ein gutes Stück vorangekommen," so die abschließende Bewertung von Monika Becker. Um die Maßnahmen in den grenznahen Natura-2000 Gebieten noch besser aufeinander abzustimmen und Unterschiede bei der Umsetzung abzubauen, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese, der je ein Mitglied aus Belgien, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angehören, soll anhand eines Beispiels aus der Praxis bis April 2010 die Unterschiede in den einzelnen Ländern herausarbeiten.
Die Kommission wird die Ergebnisse erörtern und mit einer Empfehlung an die zuständigen Ministerien der Länder weiterleiten.
Nach der Regelung im Abkommen wechselt der Vorsitz zwischen Belgien und Deutschland.
Der Vorsitz in der Kommission, den die Struktur und Genehmigungsdirektion - Nord für das Land Rheinland-Pfalz drei Jahre wahrgenommen hatte, geht demzufolge ab dem Jahr 2010 für zwei Jahre auf das Königreich Belgien über. Der Vorsitz soll während eines persönlichen Gespräches an die Belgische Delegation übergeben werden.
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